inspiranten GbR – Die Berliner Kreativagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der inspiranten GbR (nachfolgend „inspiranten GbR“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt).

(2) Die inspiranten GbR widerspricht AGB des Kunden.

(3) Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs entscheidend.

(4) Die inspiranten GbR ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird bei Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert und darauf hingewiesen, dass er binnen eines Monats nach Mitteilung den Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail widersprechen kann. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht, besteht der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fort. Widerspricht der Kunde den Änderungen, besteht der Vertrag unverändert fort.

§2

Vertragsabschluss

(1) Die Angebote der inspiranten GbR sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, der inspiranten GbR ein Angebot zum Vertragsabschluss zu unterbreiten.

(2) Durch den Auftrag des Kunden an die inspiranten GbR, die angeforderten Dienstleistungen durchzuführen, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB an die inspiranten GbR ab.

(3) Der Vertrag zwischen dem Kunden und der inspiranten GbR kommt durch die Annahmeerklärung der inspiranten GbR in Schriftform oder per E-Mail zustande. Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung in Kenntnis des Kunden durch die inspiranten GbR ersetzt die Auftragsbestätigung.

(4) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden des Vertrags werden zwischen Kunde und inspiranten GbR abgesprochen und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der inspiranten GbR in Schriftform oder per E-Mail. Änderungswünsche des Kunden bedürfen der Textform. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden können zur Verschiebung der Leistungszeit führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Die inspiranten GbR haftet für diese Verzögerungen nicht. Kosten für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden werden vom Kunden getragen.

§ 3

Leistungen der inspiranten GbR  

(1) Die inspiranten GbR erbringt für den Kunden Leistungen des Eventmanagements, z. B. Konzeption, Organisation, Planung, Durchführung, Begleitung und Evaluation von Veranstaltungen und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen sowie Beratungs- oder Grafikleistungen. Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen der inspiranten GbR sowie Leistungen Dritter ergeben sich aus dem Angebot der inspiranten GbR. Die Bestimmung über die Art und Weise der Leistungserbringung bleibt ausschließlich der inspiranten GbR vorbehalten.

(2) Erkennt die inspiranten GbR, dass die vereinbarten Leistungszeiten nicht eingehalten werden können, hat sie dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die inspiranten GbR kommt nicht in Verzug, falls ihre Leistungen ohne ihr Verschulden wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden, also z. B. aufgrund höherer Gewalt oder schlechten Wetters, bei behördlicher Anordnung oder Verbot, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten der inspiranten GbR auftreten. Für die Dauer solcher unverschuldeten Ereignisse ist die inspiranten GbR berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen. In Fällen unverschuldeter Verzögerung wird der inspiranten GbR vom Kunden hinreichender Aufschub gewährt.

(3) Die inspiranten GbR behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten und sonstigen Leistungen bis zur vertragsgemäßen Zahlung der Honorare und Preise vor.

§ 4

Nachunternehmer

Die inspiranten GbR ist berechtigt, jederzeit Nachunternehmer mit der Erfüllung aller oder eines Teils ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen. Die inspiranten GbR ist nicht verpflichtet, dem Kunden über die von Nachunternehmern erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der Nachunternehmer vorzulegen. Die Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Nachunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher oder E-Mail-Zustimmung der inspiranten GbR gestattet.

§ 5

Leistungen des Kunden, Veranstalter

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das nach dem Vertrag vereinbarte Honorar nebst aller Nebenkosten und aller Spesen an die inspiranten GbR zu zahlen. Der Kunde trägt die Kosten für die Leistungen Dritter.

(2) Der Kunde hat der inspiranten GbR alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen aller Art unverzüglich, im erforderlichen Umfang und kostenlos zu erteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach und kann er seine Pflichterfüllung nicht nachweisen, steht dafür nicht die inspiranten GbR ein.

(3) Der Kunde ist Veranstalter des Events. Die inspiranten GbR ist nur dann Veranstalterin, wenn das ausdrücklich schriftlich vorherig im Vertrag vereinbart worden ist. Der Kunde haftet als Veranstalter und stellt die inspiranten GbR von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter frei. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen und diese Versicherung der inspiranten GbR nachzuweisen.

§ 6

Abnahme

Die Leistungen der inspiranten GbR sind vom Kunden unverzüglich nach Ausführung abzunehmen. Wunschgemäß ist die Abnahme auf einem Leistungsnachweis schriftlich zu bestätigen. Die Leistungen gelten durch den Kunden auch dann als abgenommen, wenn er nach Rechnungserhalt der fachgerechten Leistungserbringung der in Rechnung gestellten Arbeiten nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich widerspricht, obwohl er in der Rechnung auf diese Wirkung hingewiesen worden ist.

§ 7

Rechnungslegung, Zahlung, Verzug

(1) Die vereinbarten Honorare und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Beauftragung von Künstlern durch die inspiranten GbR verstehen sich die Preise zuzüglich der Künstlersozialabgabe und der GEMA-Gebühr.

(2) Die inspiranten GbR bemüht sich, für alle Veranstaltungen Zahlungspläne zu entwickeln, die sich u. a. an den Zahlungsbedingungen der beauftragten Dienstleister orientieren. Die Zahlungsziele sind vom Kunden einzuhalten.

(3) Die Rechnungslegung erfolgt nach der Leistungserbringung nach Wahl des Kunden schriftlich oder elektronisch an die genannte Adresse.

(4) Alle Honorare werden in der jeweils vereinbarten Höhe ohne Abzug mit Rechnungsstellung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder vereinbarter Fälligkeit zur Zahlung auf das Konto der inspiranten GbR fällig.

(5) Die inspiranten GbR ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen und entsprechende Vorschussrechnungen zu stellen.

(6) Anfallende Spesen und Nebenkosten (z. B. Barauslagen für Botendienste oder Post und Fracht, Kosten des Veranstaltungsorts für Energie, Wasser, Heizung, Abfallentsorgung und Reinigung, behördliche Gebühren) zahlt der Kunde und werden dem Kunden von der inspiranten GbR gesondert in Rechnung gestellt. Geeignete Nachweise werden dem Kunden übergeben.

(7) Reisekosten der inspiranten GbR zahlt der Kunde. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Flüge außerhalb Europas in der Business-Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse, Fahrten mit dem PKW werden mit 0,50 € pro km abgerechnet.

(8) Dem Kunden steht gegen die fälligen Honorar- und Preisansprüche der inspiranten GbR kein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden zulässig.

§ 8

Preisanpassung

(1) Die vereinbarten Leistungen der inspiranten GbR sind mit hohem Grad lohnabhängig und insbesondere abhängig von den Preisen beauftragter Dienstleister (z. B. Hotels, Künstler, Gastronomen etc.), deren Leistungen ihrerseits mit hohem Grad lohnabhängig sind. Aus diesem Grund ist die inspiranten GbR bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt und verpflichtet, Preisanpassungen der vereinbarten Honorare und Preise bei Änderung der solchen (Dritt-)Leistungen zugrunde liegenden Preise und Personalkosten sowie Lohnnebenkosten gegenüber dem Kunden vorzunehmen. Die Preisanpassungen der inspiranten GbR richten sich nach den Preisanpassungen der (Dritt-)Leistungen.

(2) Die inspiranten GbR wird den Kunden schriftlich oder per E-Mail auf die Preisänderung hinweisen und dabei auch die Gründe mitteilen.

(3) Die inspiranten GbR wird den Kunden 2 Wochen vor der Preisanpassung über den Grund und die Höhe der Preisanpassung informieren. Sollte der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sein, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.  

§ 9

Urheberrechtsschutz

(1) Das Urheberrecht an den Werken der inspiranten GbR, z. B. Marketingkonzepte, Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, Gestaltungen, Zeichnungen, Grafiken, Texte usw. sowie einzelne Teile hieraus, verbleibt bei der inspiranten GbR, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde sie nutzt oder nicht.

(2) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung der Werke der inspiranten GbR nur für sich selbst zum vereinbarten Zweck für die Dauer des Vertrags. Darüber hinaus gehende Nutzungsrechte bedürfen separaten vorherigen schriftlichen Vertrags und sind angemessen vergütungspflichtig. Ergänzungen oder Änderungen von urheberrechtlich geschützten Werken der inspiranten GbR durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung der inspiranten GbR gegen angemessene Vergütung zulässig.

(3) Kommt es nach vorvertraglichen Leistungen der inspiranten GbR, z. B. der Teilnahme der an einer Präsentation oder der Erstellung eines Konzepts, nicht zu einem Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der inspiranten GbR, verbleibt das Urheberrecht an allen Werken der inspiranten GbR im Eigentum der inspiranten GbR. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Werke – in welcher Form auch immer – zu nutzen.

(4) Wiederholte (z.B. Nachauflagen) oder mehrfache Nutzungen von Werken, insbesondere von Event-Konzepten, sind angemessen vergütungspflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung der inspiranten GbR.

(5) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung der inspiranten GbR. Die inspiranten GbR ist im Falle der Zustimmung angemessen zu vergüten. Über den Umfang der Nutzung steht der inspiranten GbR ein Auskunftsanspruch zu.

(6) Die durch die inspiranten GbR überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden von der inspiranten GbR unter der vom Kunden zugesicherten Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Der Kunde stellt die inspiranten GbR von Ansprüchen Dritter, insb. auf eine Nutzungsentschädigung, frei.

(7) Fotographien, Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der inspiranten GbR vorab schriftlich oder per E-Mail genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk, andere Medienschaffende oder sonstige Dritte zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung schriftlich oder per E-Mail der inspiranten GbR nicht gestattet.

(8) Für den Erwerb von Nutzungsrechten an geschützten Werken Dritter, z. B. an Fremdleistungen von Künstlern, ist die inspiranten GbR nicht zuständig. Falls der Erwerb für die Leistungen der inspiranten GbR erforderlich ist, wird der Kunde die Nutzungsrechte gegenüber Dritten erwerben und vergüten. Der Kunde stellt die inspiranten GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter bspw. auf Nutzungsentschädigung frei. Dies gilt insbesondere für Ansprüche der GEMA / KSK.

§ 10

Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der inspiranten GbR jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die vorzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden zur Zahlung des angemessenen Teils des Honorars für bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen der inspiranten GbR. Dabei hat der Kunde in der Regel bei Kündigung

– bis zu 5 Monaten vor dem Event 20 % des vereinbarten Honorars,

– bis zu 3 Monaten vor dem Event 40 % des vereinbarten Honorars,

– bis zu 8 Wochen vor dem Event 60 % des vereinbarten Honorars, 

– bis zu 4 Wochen vor dem Event 80 % des vereinbarten Honorars,

– bis zu 14 Tage vor dem Event 90 % des vereinbarten Honorars,

– ab 14 Tage vor dem Event 100 % des vereinbarten Honorars

zu zahlen. Auch hat der Kunde alle Leistungen Dritter, Nebenkosten und Spesen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich entstanden sind und / oder deren Entstehung nach der Kündigung selbst durch zumutbare und angemessene Vorkehrungen nicht mehr verhindert werden kann, zu bezahlen und die inspiranten GbR von entsprechenden Verpflichtungen gegenüber Dritten freizustellen. Ersparte Aufwendungen der inspiranten GbR werden angerechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der inspiranten GbR tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 11

Gewährleistung

Die inspiranten GbR verpflichtet sich zur gewissenhaften Arbeit und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Nachunternehmer und Dritter nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich innerhalb von drei Werktagen nach Leistung der inspiranten GbR bzw. nach Entdecken des Mangels (entscheidend ist der jeweils frühere Zeitpunkt) schriftlich geltend zu machen und unter Bezeichnung von Ort, Zeit, Datum und Art und Umfang des Mangels zu begründen.

§ 12

Haftung

(1) Die inspiranten GbR haftet unbegrenzt im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die dem Kunden aufgrund einer von der inspiranten GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind.

(2) Im Falle der durch die inspiranten GbR begangenen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die inspiranten GbR auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten des Vertrags, mithin die Vergütungspflicht des Kunden und die Erbringung der Eventmanagement-Leistungen der inspiranten GbR, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die inspiranten GbR der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der inspiranten GbR für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung der inspiranten GbR nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 13

Werbung

Der inspiranten GbR wird vom Kunden kostenlos gestattet, für die von ihr angebotenen Leistungen in angemessener Form Werbung zu betreiben und den Kunden gegenüber Dritten als Referenz zu benennen.

§ 14

Sonstiges

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin, sofern der Kunde Unternehmern i. S. v. § 14 BGB ist.

(2) Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung zu treffen.

Stand: 23. April 2020